Eine Verordnung zur Ergotherapie wird durch einen Arzt auf dem entsprechenden Formular ausgestellt, damit wir die Leistung gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen können. Auch die Leistung Hausbesuch muss durch den Arzt verordnet werden. Nach einem kurzem informellen Gespräch, können wir eine erste orientierende Empfehlung in Bezug auf eine Verordnung geben. Damit können sie ihrem Haus- oder Facharzt schon eine erste kleine Hilfe in Sachen Richtung und Inhalt der Verordnung geben. Uns ist es dann auch möglich, auf Anfragen des Arztes zu reagieren.
Privat versicherte Klienten werden selbstverständlich auch bei uns behandelt. Auch für diese Leistung bedarf es einer ärztlichen Verordnung, wobei die Formerfordernisse bei weitem nicht so hoch sind wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
In unserer Praxis behandeln wir auch Patienten, die durch die gesetzl. Unfallversicherung Leistungen erhalten. Diese können vom D-Arzt bzw. einer von diesen Kassen anerkannten Person verordnet werden. Dafür gibt es besondere Formulare und der Leistungsumfang ist anders definiert als bei normalen Krankenkassen. Spezielle verlängerte Therapieintervalle zur Vorbereitung auf den Arbeitsprozess sind hier möglich.